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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Reservierung:

Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer bzw. Appartement mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Vertragspartner sind Gast und Vermieter. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Gast hat 14 Tage ab Datum der Buchungsbestätigung Zeit, die Anzahlung zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, die Nichtleisten Der Anzahlung oder verspäteter Anzahlung vom Gastaufnahmevertrag schadenfrei zurückzutreten. Die Hotelleistung behält sich das Recht vor, Buchungen gleichwertig zu verändern, wenn es aus besonderen Gründen notwendig ist.

 

Rücktritt:
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Hierfür gelten folgende Zeiträume:

  • 10% Stornokosten ab 6 Monaten bis 4 Monaten vor Reiseantritt
  • 30% Stornokosten ab 4 Monaten bis 2 Monaten vor Reiseantritt
  • 50% Stornokosten ab 2 Monaten bis 1 Monat vor Reiseantritt
  • 80% Stornokosten ab 1 Monat vor Reiseantritt

Die ersparten Anwendungen (gemäß Deutscher Hotelordnungen) des Vermieters sind schon berücksichtigt worden. Falls eine Stornierung vor dieser Rücktrittsregelung notwendig wird, muss der Vermieter eine Reservierungsgebühr von 15,00 Euro berechnen. Im Falle einer geleisteten Anzahlung wird die Erstattung derselben um die Reservierungsgebühr gemindert. Sollte am Tag der Anreise oder an den folgenden Tagen, witterungsbedingt, keine Verbindung (Wattwagen oder Schiff) zur Insel möglich sein, ist der Gast trotz dessen zur weiteren Zahlung des Zimmerpreises verpflichtet. Der Vermieter ist nach Möglichkeiten anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Preis abzüglich der o.g. Einsparung zu zahlen.

 

An-/Abreise:
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast i.d.R. das bestellte Quartier ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Quartier, wenn nicht anders vereinbart, bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei kurzfristiger Vermietung ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Aufschlag zu erheben.

 

Haustiere:
Haustiere sind grundsätzlich willkommen, sollten aber auf Grund von Allergien usw. bei der Reservierung mit angegeben werden. Besondere Zimmer sind und Appartements sind für sind nicht für Tiere vorgesehen und werden auch, ohne Ausnahme, nicht an Gäste mit Haustieren vermittelt.

 

Nichtraucher:
In den Appartements und Zimmern sowie im Frühstücksraum ist das Rauchen, mit Rücksicht auf die anderen Gäste, nicht gestattet!

 

Besuch:
Es darf nur die angemeldete Personenzahl das Mietobjekt benutzen! Besucher dürfen nur in Absprache mit der Hotelleitung, die Räumlichkeiten mit nutzen. Ausnahmen und gesonderte Vereinbarungen können mit der Hotelleitung getroffen werden.

 

Auskünfte:
Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung. Das Telefon des „Alten Fischerhauses“ wird, um immer erreichbar zu sein, auch von Mitarbeitern bedient, die keine detaillierten Kenntnisse haben. Wir bitten um ihr Verständnis.

 

Haftung:
„Das alte Fischerhaus“ übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts entstehen. Beeinflussungen durch höhere Gewalt z.B. Wetter (auch Sturmflut), Streik, schließt jede Haftung aus. Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während des Aufenthalt durch ihn seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Eventuelle Schäden sind bei der Übergabe, sofern erkennbar, sofort zu melden. Durch Unterlassen der unmittelbaren Schadensmeldung erkennt der Gast den vertragsmäßigen Zustand des Mietobjekts an. Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise sowohl vom Vermieter als auch vom Gast geltend gemacht werden.


Rücktrittsversicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

REISEVERSICHERUNGEN

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).]

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32,
10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de